Algemeine Bedingungen

Algemeine Bedingungen

 

1.         Algemein
1.1       Primär findet sich die letzte Version der niederländischen Speditionsbedingungen Anwendung, die von der Föderation niederländischer Speditionsorganisationen (Fenex) bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts in Breda hinterlegt sind. Im Fall von Lager findet sich die Pysical Distribution Bedingungen Anwendung, hinterlegt bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts in Amsterdam. Diese Bedingungen liegen bei uns zur Einsicht aus und werden Ihnen auf Anfrage zugeschickt.
1.2       Sekundär findet sich den Genfer internationalen Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR) und die allgemeine niederländischen Transportbedingungen (Algemene Vervoers Condities-A.V.C. 2002) Anwendung. Unsere internationalen Transporte werden von unseren Charterern entsprechend den CMR durchgeführt. Unsere nationalen Transporte werden von unseren Charterern auf der Grundlage des AVC durchgeführt.
1.3       Nachdrücklich weisen wir Sie darauf dass diese Bedingungen nichts mit Versicherungen zu tun haben, sondern die Haftung regeln. Die Ware sind während das Transport nicht versichert. Daneben werden durch diese Bedingungen den Schadenersatz schuldig für die Folgeschade, extra Frachtkosten für das Ersetzen einer Sendung, Reisekosten, Expertisekosten, Umsatzverlust u.a. ausgeschlossen.
1.4       Sichtbare Schade soll auf dem Frachtbrief notiert werden. Unsichtbare Schade soll innerhalb sieben Tage nach dem abgeben einer Handzeichnung für guten Empfang, schriftlich eingereicht werden. Die Bedingungen AVC / CMR finden bei dieser Anwendung.

2.         Transportauftrage
2.1       Ein kompletten ausgefüllten Transportdokument soll mit alle Sendungen mitgeschickt werden.
2.2       Die Ware sollen deutlich gekennzeichnet und etikettiert angeboten werden, sollen transportfähig verpackt werken und sollen nicht aus dem Palette stechen. Welsi übernimmt keine Haftung für zusätzliche Kosten, die durch das Fehlen hiervon entstehen, und stellt diese Kosten dem Auftraggeber in Rechnung.
2.3       Das maximum Gewicht einer Europalette ist 750kg. Wenn eine Europalette zu schwer ist, werden zwei Europalette in Rechnung gestellt. Für eine Blockpalette geltet ein maximum Gewicht von 875Kg. 1 Lademeter ist 1750kg.
2.4       Falls mehr Platz benötigt wird, als angegeben wurde, werden zu dem zusätzlichen Platz auch etwaige Zusatzkosten in Rechnung gestellt, die sich aus der Änderung unserer Planung ergeben.
2.5       Im Falle der Auftragsannullierung am Tag der Ladung werden dem Auftraggeber 75% der gesamten Frachtkosten in Rechnung gestellt.
2.6       Palette werden nicht gewechselt durch Welse B.V., es sei denn anders übereingekommen.
2.7       Wir empfehlen Sie Ihre Transportauftrage 24-48 Stunde im Voraus durch zu geben.

3.         Tarifbedingungen
3.1       Die allgemeine Zahlungsbedingungen der niederländischen Transport und Logistikorganisation (Transport en Logistiek Nederland) finden Anwendung, die bei der Geschäftsstelle des Bezirksgerichts in Den Haag am 1. Oktober 1003 unter der Aktenummer 238 hinterlegt wurden.
3.2       Alle Tarife sind exklusiv Mehrwertsteuer.
3.3       Wir behalten uns das Recht vor, die aufgeführten Tarife infolge der Einführung etwaiger behördlicher Maßnahmen, z.B. Kilometerabgaben, anzupassen.
3.4       Bezahlung der Transportrechnung erwarten wir innerhalb 30 Tage nach dem Rechnungsdatum.
3.5       Beschwerden über die Transportrechnungen sollen innerhalb 10 Tage nach dem Rechnungsdatum schriftlich an Welsi B.V. (Debitorenverwaltung) gemeldet werden.
3.6       Wir akzeptieren keine Rückbezahlungen oder Verrechnungen auf unsere Transportrechnungen, es sei denn dass hier schriftliche Verabredungen über gemacht sind mit Welsi B.V. (Debitorenverwaltung).